Grünberg-Weickartshain (gol). „In einer Patientenverfügung kann man festlegen, welche medizinischen Maßnahmen man wünscht oder ablehnt, wenn man nicht mehr einwilligungsfähig ist“, erklärte Helga Kühn vom Krankenpflegeverein Grünberg, die gemeinsam mit der Vorsitzenden Dr. Heide Krantz vor den Mitgliedern der Alte-Herren-Vereinigung Weickartshain in einer gut besuchten Monatsversammlung zu den Themen „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“ referierten. Zuerst müsse man sich aber selber darüber klar werden, was man wolle, wenn man seine Meinung nicht mehr äußern könne. Zusammen mit den Angehörigen, Freunden und evtl. dem Hausarzt müsse man in „gesunden Tagen“ über seine Wünsche bei schwerer Krankheit und im Sterben sprechen und nachdenken. Die Patientenverfügung sei Grundlage für die Entscheidungen des Betreuers und des Arztes, wenn der Patient diese nicht mehr selber treffen könne. Liege keine Patientenverfügung vor, müsse der mutmaßliche Wille des Patienten für ärztliche Maßnahmen mit dem Betreuer und auch mit den Angehörigen ermittelt werden. Dies verzögere eine wichtige Entscheidung. „Vielleicht ist ihnen klar geworden, wie wichtig die Patientenverfügung ist“, rief die Expertin den Zuhörern zu.

Für die Durchsetzung der Patientenverfügung sei die Erteilung einer Vorsorgevollmacht von größter Wichtigkeit. Hierüber gab Dr. Krantz weitere Informationen und erläuterte ausführlich die Inhalte einer Vollmacht. Die Ausführungen der beiden Referentinnen, die abschließend bereitwillig Fragen interessierter Zuhörer beantworteten, wurden mit viel Beifall aufgenommen.