WEICKARTSHAIN (eg). Einmütig sprach sich der Ortsbeirat Weickartshain bei seiner jüngsten Sitzung unter Leitung von Ortsvorsteher Eberhard Schlosser für die Annahme der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2011 der Stadt Grünberg aus. Das Gremium geht jedoch davon aus, dass die dringenden Investitionswünsche für 2011 auch erfüllt werden.

Das Dach auf dem Dorfgemeinschaftshaus ist undicht und muss dringend erneuert werden. Ein Innenanstrich des Hauses ist ebenfalls erforderlich. Auch der Einbau einer Heizung in die Fahrzeughalle des Feuerehrgerätehauses ist nötig. Dankbar zeigte sich der Ortsbeirat gegen über dem Bauhof der Stadt für das Fällen der großen Kiefer an der Aussegnungshalle. Nun müsse noch der Wurzelstock entfernt werden, so dass im Anschluss daran die Befestigung des Fußweges zum Pflanzenabfall erfolgen kann.

Ausgiebig diskutiert wurde die Ablehnung eines Antrages zur Installation eines Verkehrsspiegels Ausfahrt Glockenstraße/Einmündung Landesstraße L 3166. Wie das Ordnungsamt mitteilte, vertrete die Verkehrskommission bei der Ablehnung die Auffassung, dass ein Verkehrsspiegel das Unfallrisiko erhöhe, da Autofahrer sich ausschließlich auf den Spiegel verlassen würden. Ein langsames Hineintasten in das Sichtprofil eines Kreuzungsbereiches sei wesentlich sicherer und zumutbar, zumal die Geschwindigkeit immer den tatsächlichen Straßen- und Verkehrsverhältnissen angepasst werden müsse.

Der Ortsbeirat stimme zwar der Kommission in Bezug auf das Hineintasten zu, doch sei zu berücksichtigen, dass an dieser Stelle eine Nebenstraße auf eine Landstraße mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h münde. Dem in den Kreuzungsbereich einfahrenden, von der Nebenstraße kommenden Verkehrsteilnehmer, sei es lediglich möglich, seine eigene Geschwindigkeit anzupassen, nicht aber die der auf der Landesstraße verkehrenden Fahrzeuge zu beeinflussen. Für das Gremium stelle sich die Frage, ob alle installierten Verkehrsspiegel in der Großgemeinde sowie auch zwei in Weickartshain, durch die Begründung der Kommission zurückgebaut würden.

Abgelehnt wurde auch ein ausführlicher und beweiskräftiger Antrag zur generellen Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 im gesamten Wohngebiet von Weickartshain und Seenbrücke, außer der Landesstraße L 3166. Die Antwort der Verkehrskommission: „Da in Weickartshain die Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht einmal „ansatzweise“ gegeben sind, wird daher eine Geschwindigkeitsbegrenzung abgelehnt“. Da es sich in Weickartshain um ein hauptsächliches Wohngebiet mit einer hohen Zahl an Kindern handele, könne der Ortsbeirat diese Ablehnung nicht nachvollziehen.