Bei Änderungen oder Ergänzungen schreiben Sie bitte eine E-Mail an kontakt@weickartshain.de
(Ortsgerichtsvorsteher)
Hohlweg 5
35305 Grünberg-Weickartshain
Tel.: 06400-1459
lothar.doehler@gmx.de
Kolpingstraße 17
35305 Grünberg – Weickartshain
Groß-Eichener Straße 7
35305 Grünberg – Klein-Eichen
Tel: 06400-200820
Bodenweg 5
35305 Grünberg – Lardenbach
Lindenstraße 16a
35305 Grünberg – Stockhausen
Tel: 06400-959108
Ortsgerichte geben Bürgern und Gerichten wichtige Hilfestellung und tragen dazu bei Kosten zu sparen. Sie sind als Hilfsbehörden der Justiz Partner für viele persönliche Angelegenheiten.
In Hessen gibt es für jede Gemeinde mindestens ein Ortsgericht.
Jedes Ortsgericht hat mindestens 5 Mitglieder. Die Ortsgerichtsvorsteherin oder der Ortsgerichtsvorsteher und vier Ortsgerichtsschöffen/innen. Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamte, die auf Vorschlag der Gemeinde von der Präsidentin oder dem Präsidenten beziehungsweise der Direktorin oder dem Direktor des zuständigen Amtsgerichts ernannt werden.
Zu den Aufgaben der Ortsgerichte gehören:
· Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden (z.B.: Erbausschlagungen, Grundbuchlöschungen, Zeugnisabschriften, Patientenverfügungen u. Vorsorgevollmachten)
· Sicherung von Nachlässen
· Aufstellung von Nachlassinventaren
· Erteilung von Sterbefallanzeigen
· Schätzung von Grundstücken, beweglichen Sachen und dergleichen auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde